Voraussetzungen für den Erhalt einer gemeinnützigen Wohnung
Alle wohnungssuchende Personen haben das Recht, sich bei der Wohnsitz- oder Arbeitsplatzgemeinde für eine integrative Miet- oder Kaufanwartschaftswohnung zu bewerben. Es sei denn, die wohnungssuchenden Personen können die Vergabekriterien nicht klar erfüllen.
Wohnungssuchende, die gemäß den Bewerbungs- und Vergaberichtlinien des Landes Vorarlberg entsprechen, deren Einkommen unter den vom Land Vorarlberg vorgegebenen Obergrenzen liegt, können sich um eine gemeinnützige Wohnung bewerben.
Mehr Info unter folgenden Links:
Wohnungsvergaberichtlinie für integrative Miet- und Mietkaufwohnungen
und betreute Wohnungen
Ansprechpartner in der Stadt Hohenems für Wohnungssuchende