Rechnungsabschluss 2017 der Stadt Hohenems

SPÖ Hohenems stimmt Rechnungsabschluss 2017 nicht zu

Am Dienstag den 29.05.2018 fand die Sitzung der Hohenemser Stadtvertretung im Feuerwehrhaus statt. Für die SPÖ Hohenems nahm Prüfungsauschussmitglied  DDr. Arnulf Häfele an der Sitzung teil.

Zum Tagesordnungspunkt Rechnungsabschluss 2017 hielt DDr. Arnulf Häfele folgende Rede:

„Gemäß § 52 Ab 2 des Gemeindegesetzes hat der Prüfungsausschuss die Gebarung nicht nur in Bezug auf ihre ziffernmäßige Richtigkeit und auf die Übereinstimmung mit den bestehenden Vorschriften zu überprüfen, sondern auch auf die Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmässigkeit. Die letzteren Punkte kommen meistens zu kurz und deshalb haben wir uns in den Sitzungen des Prüfungsausschusses vor allem auch mit der Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verschiedener Beschlüsse befasst, wie das Gemeindegesetz das verlangt.“

Studentenheim

Der Stadtrat hat am 13. Juni 2017 beschlossen, ein gemeindeeigenes Grundstück an der Schlossbergstraße um 380 Euro pro Quadratmeter an Lacha und Schadenbauer für den Bau eines Studenten- und Appartementhauses u verkaufen. Das Grundstück wurde nicht ausgeschrieben, sondern ohne Ausschreibung verkauft, das ist immer schlecht, und der Verkauf erfolgte noch  zu einem begünstigten Preis, der unter dem Schätzwert lag. Offensichtlich war der Stadtrat am Bau eines Studentenhauses sehr interessiert, dass er zu dieser Vorgangsweise  griff. Man müsste nun meinen, dass der Stadtrat mit dem Bauwerber eine Abmachung über die Zahl der Studentenappartements geschlossen hätte.

Aber das ist leider nicht der Fall. Wenn nun der neue Eigentümer wollte, müsste er nur ein einziges Studentenzimmer bauen und könnte alle übrigen Appartements am freien Markt verkaufen, weil es keine Vereinbarung mit der Stadt gegeben hat. Das würde aber dann einen freien Verkauf ohne Ausschreibung und einen begünstigten Quadratmeterpreis nicht mehr rechtfertigen. Wir haben bei der gleichen Firma noch im Hinterkopf in Erinnerung, dass sie im Elkangarten ein Haus für betreutes Wohnen gebaut hat, das sie dann verkauft hat. Die Kontrollabteilung des Landes Vorarlberg hat damals festgestellt, dass der Stadt ein Schaden von 460.000 Euro entstanden ist. Es geht der dringende Appell an den Stadtrat, die Angelegenheit Studenten- und Appartementhaus rechtlich zu sanieren und in Hinkunft für klare vertragliche Regelungen zur Absicherung des gewünschten Zieles zu treffen. Es heißt deshalb in der Empfehlung des Prüfungsausschusses:

„In Anbetracht der Erfahrungen der Vergangenheit (Betreutes Wohnen) stellt der Ausschuss fest, dass keine konkrete Zweckbindung, wie viele Studentenzimmer tatsächlich errichtet werden müssen, im Vertrag enthalten ist. Die Anlehnung an einen Architektenentwurf wird als nicht ausreichend erachtet. Zudem wurde der Verkauf des Grundstückes nicht öffentlich ausgeschrieben und kundgemacht.“

Engelsplatz

Ein Vertragsproblem besteht auch im Falle des Engelsplatzes auf der Fluhereck. Das ist die Viehweide zwischen den beiden Alpen Schöner Mann und Priedler, die beide der Gemeinde Lustenau gehören. Der Engelsplatz gehört der Stadt Hohenems, wird aber von der Gemeinde Lustenaus bewirtschaftet. In der Vergangenheit haben die Lustenauer immer wieder versucht, sich den Engelsplatz als Lustenauer Eigentum anzueignen, wie der langjährige Gemeindevertreter Kurt Mathis von der Reute in einem sehr wichtigen und interessanten Artikel im Emser Almanach an Hand von Quellen nachgewiesen hat. In dieser rechtlich delikaten Situation überlässt die Stadt den Engelsplatz den Lustenauern, verlangt aber keinen Cent Pachtzins, weil das nur eine Bagatelle wäre. Das führt aber dazu, dass die rechtliche Situation für Hohenems immer schwieriger wird.

Ich habe vor einem Jahr gebeten, in der Stadt einen eventuell vorhandenen Vertrag auszugraben. Ich habe nie mehr etwas gehört, deshalb habe ich im Prüfungsausschuss verlangt, dass hier Klarheit geschaffen wird. Es heißt jetzt im Prüfungsbericht: „Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass über diese Nutzung kein Pachtvertrag in den Archiven der Stadt vorhanden ist. Es ist daher durch die zuständige Liegenschaftsabteilung ein Prozess zum Abschluss eines Pachtvertrages anzustoßen.“ Ich würde sagen, mit dem Anstoßen allein wäre ich nicht einverstanden. Der Pachtvertrag muss so schnell wie möglich vorgelegt werden. Der Stadtrat hat darauf zu achten. Wir werden das im Prüfungsausschuss kontrollieren.

Funkenzunft Schwefel

Wir werden uns im Prüfungsausschuss in nächster Zeit mit Sicherheit der Verträge der Stadt Hohenems annehmen. Es ist laut Gemeindegesetz Aufgabe des Bürgermeisters, die Verträge der Stadt übersichtlich aufzubewahren. Ich habe den Eindruck gewonnen, dass in der Stadt keine vollständige Übersicht über die bestehenden Verträge besteht. Das führt auch dazu, dass abgelaufene Verträge nicht immer entsprechend erneuert werden. Wir haben im Prüfungsausschuss aus aktuellem Anlass den Pachtvertrag der Stadt Hohenems mit der Funkenzunft Schwefel angeschaut. Der Vertrag war auf 15 Jahre abgeschlossen und ist mit dem Jahr 2017 abgelaufen. Es heißt auch darin, dass der Vertrag nach 15 Jahren nicht mehr verlängert werden kann.

Da aber die Funkenzunft den Pachtzins weiterhin überwiesen hat, ist der Vertrag noch gültig. Aber der Hinweis, dass der Vertrag nach 15 Jahren keinesfalls mehr verlängert werden darf, ist ein wichtiger Anhaltspunkt, dass ein neuer Vertrag ausgehandelt und eventuell einer veränderten Situation angepasst werden muss. Die Funkenzunft Schwefel hat heuer im April den Naturfreunden den Platz der Stadt für die Maibaumfeier am 1. Mai nicht mehr zur Verfügung gestellt, und zwar so kurzfristig, dass die Naturfreunde bereits die Musik bestellt und Ausgaben gemacht hatten. Die Stadt muss bei der Neufassung des Vertrages mit der Funkenzunft auch regeln, dass nicht ein Verein einen anderen schikanieren und schädigen kann, sondern dass das Eigentum der Stadt allen ehrenamtlichen Vertretern gleichermaßen zur Verfügung steht, und das ist mit einer vernünftigen vertraglichen Regelung auch ohne weiteres möglich.

Im Prüfungsbericht heißt es deshalb: „Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass der abgelaufene Vertrag umgehend zu erneuern ist und der Stadt Hohenems ein aktives Mitspracherecht über die Unterverpachtung vertraglich eingeräumt werden muss.“

Neudörferhaus

Großes Staunen hat im Prüfungsausschuss ausgelöst, was zur geplanten Renovierung des Neudörferhauses ans Tageslicht gekommen ist. Es konnte keine einzige Baugrundlagenbestimmung vorgelegt werden, bevor man im Jahre 2017 das Projekt angegangen ist.  Es gibt kein Gutachten der Stadt und keines des Architekten. Man wundert sich, dass ein Architekt den Auftrag angeht, ohne dass ein Befund des bestehenden Altbaues beschafft wurde. Kein einziges Gutachten liegt vor, aber als man zum Abbruch geschritten ist, wurden gleich wie Gutachten in Auftrag gegeben. Diese Vorgangsweise hat natürlich ein Gschmäckle. Im Prüfungsausschuss wurde ausführlich darüber diskutiert.

In aller Offenheit hat ein freiheitliches Mitglied erklärt, das ist ja klar, man wollte von vornherein abbrechen, aber hat sich das am Anfang nicht zu sagen getraut. Ich war froh, dass das ein freiheitlicher Vertreter von sich gab und dass ich es nicht selber sagen musste. Ich will aber heute nicht über Sinn oder Unsinn des Abbruches des Neudörferhauses sprechen. Ich glaube nur, dass die Kontrollabteilung des Landes, der Landesrechnungshof  oder der Bundesrechnungshof diese interessante Geschichte sicher noch untersuchen wird. Man muss auch sagen, dass das Siegerprojekt ein schreckliches Projekt war  und man nur an der Kompetenz der damaligen Auswahlkommission zweifeln kann.

Die zweit- oder drittgereihten Projekte hätten zum Ensemble des denkmalgeschützten alten Krankenhaus  besser gepasst. Das siegreiche Projekt war eine Beleidigung für den verdienstvollen Primar Dr. Arthur Neudörfer. Im Prüfungsbericht heißt es: „Der Prüfungsausschuss stellt fest, dass ein notwendiges Gutachten vor Planungs- und Baubeginn nicht eingeholt wurde, auch nicht durch die Architekten eingeholt wurde. Die Gebäudesicherung des Altbestandes und die Fundierung unter dem Altbestand dürften gegenüber dem Abbruch und Neubau Mehrkosten verursacht haben, auch wenn dies für die Stadt selbst keine Kostenausweitung bedeutet.“ Wie gesagt, hier warten wir auf die zukünftigen Prüfergebnisse eines Rechnungshofes.

Karrenbahn

Und nun noch eine weniger wichtige Angelegenheit, zwar auch eine Sünde, aber vielleicht nur eine lässliche Sünde. Ich weiß, dass ich im Rathaus als Jäger nach den verschollenen Karten für die Karrenbahn verschrien bin. Die Stadtvertretung hat vor einigen Jahren zehn Geschäftsanteile an der Karrenbahn gekauft. Das gibt jedes Jahr 100 Freifahrtscheine für die Seilbahn. Wir haben seinerzeit beschlossen, diese Fahrkarten den Schulen für die Schulausflüge zur Verfügung zu stellen. In Wahrheit werden sie aber von den Angestellten des Rathauses verwendet. Was sollen wir als Mitglieder des Prüfungsausschusses tun? Ich persönlich gönne den Angestellten die Freifahrten, aber wir können das nicht dulden.

Denn wir haben den Beschluss über den Ankauf der Geschäftsanteile unter der ausdrücklichen Bedingung gefasst, dass die entsprechenden Freifahrten nur den Schulen für die Schulausflüge zur Verfügung stellen, sonst hätten wir die Geschäftsanteile vielleicht gar nicht erworben. Die Stadt hat argumentiert, man habe bei den Schulen und Kindergärten angefragt, sie hätten die Karten nicht wollen. Das ist mir schon klar, dass ein Marsch der Kindergärtler vom Karren über Schuttannen nach Hohenems nicht in Frage kommt, aber für die Mittelschulen ist es allemal ein passabler Weg, die Alpen von Hohenems kennenzulernen. Im Ausschuss wurde mir versichert, auch die Mittelschulen hätten abgelehnt. Ich habe das bezweifelt und nachgefragt. Zumindest eine Mittelschule, wohl auch beide, wurden im neuen Schuljahr noch gar nicht angefragt.

Wir haben im Prüfungsbericht angeregt, wenn die Schulen kein Interesse haben, sollen die Karten auch Pensionisten erhalten.  Ich glaube, wir können beim alten Beschluss bleiben, die Karten bleiben gültig, sie verfallen nicht und die Schulen werden sie gerne verwenden. Bei der nächsten Kontrolle werde ich auch dieses Randthema genau prüfen. Ich habe schon im Ausschuss gesagt, wenn wir so relativ unbedeutende Fälle nicht regeln können, dann besteht auch der Verdacht, dass wir größere nicht hinkriegen.

Meine Damen und Herren,

die Sitzungen des Prüfungsausschusses haben in entspannter Atmosphäre stattgefunden. Ich möchte mich beim Obmann Dietmar Pöschko für die perfekte Sitzungsführung herzlich bedanken. Auch den Angestellten des Rathauses herzlichen Dank. Wir haben ihre Arbeit respektvoll kontrolliert und waren stets davon geleitet, dass unsere Beiträge als Empfehlungen für eine stete Verbesserung der schwierigen Arbeit aufgefasst werden. Den Prüfbericht trage ich natürlich mit, den Rechnungsabschluss lehnt die SPÖ ab, weil sie auch dem dazugehörigen Budget nicht zugestimmt hat.

Ich habe noch vergessen zu erwähnen, dass die Repräsentationskosten in der Hohenemser Stadtregierung nicht sehr üppig sind. Die Stadträte nützen ihr Budget kaum aus. Wir wissen natürlich nicht, ob sie verschiedene Ausgaben in die Tourismus-GmbH hinüberschaufeln. Das ist zwar eine hundertprozentige Tochter der Stadt. Aber wir dürfen sie im Prüfungsausschuss nicht kontrollieren. Da kann man natürlich einiges verstecken. Das können wir allerdings nur vermuten. Es gäbe natürlich die Möglichkeit, mit der TSH zu vereinbaren, dass sie sich auch der Prüfungskompetenz des Prüfungsausschusses unterstellt. Aber da haben wir keine allzu große Hoffnung, dass dieser Beschluss eine Mehrheit bekommt.

Die Repräsentationskosten der Stadträte sind also durchaus im Rahmen, soweit wird das prüfen konnten. Was mir allerdings aufgestoßen ist, sind die Geburtstagsgeschenke für die Herren Stadträte. Der Bürgermeister schenkt ihnen jeweils hochprozentige Alkoholika. Das ist wohl nicht im Sinne der Bürger, die ihre Steuern dafür hergeben. Wenn der Bürgermeister starken Rum verschenken will, sollte er das aus der eigenen Tasche bezahlen. Für die Stadträte gibt es weniger alkoholische Formen der Anerkennung.

Und ganz zum Schluss: „Die Sternsinger kommen jedes Jahr ins Rathaus und singen für den Bürgermeister. Sie bekommen dafür jedes Jahr 50 Euro, die der Bürgermeister nicht vom eigenen Geld bezahlt, sondern er verrechnet diese 50 Euro der Stadt. Das finde ich eigenartig, auch wenn es heißt, das sei früher auch schon üblich gewesen. Aber die Sternsinger kommen und singen und bekommen dafür das Geld, das ihre Väter als Steuern bezahlt haben. Sie finanzieren also ihr Singen selber.

Herr Bürgermeister, die Segenswünsche der Hl. Drei Könige wirken nur, wenn man sie auch selbst bezahlt.“

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