Teilerfolg- mehr Verkehrssicherheit für Kinder

SPÖ verbucht Teilerfolg bei der Forderung nach mehr Verkehrssicherheit für Kinder

Verkehrssicherheit für Kinder

© Zechner Günter

In der Sitzung der Hohenemser Stadtvertretung vom 12. April 2016 forderte die SPÖ in einem Antrag die Umsetzung konkreter Maßnahmen für mehr Verkehrssicherheit für Kinder.

Dabei ging es darum, an der Aktion „Kindersicherer Straßenverkehr“ des Kuratoriums für Verkehrssicherheit teilzunehmen. „Das sind ganz einfache Maßnahmen, mit denen die Sicherheit auf Schulwegen deutlich verbessert werden hätte können“, erklärt SPÖ-Verkehrssprecher Günter Zechner. Zwar lehnte die Mehrheit in der Stadtvertretung eine Teilnahme am Projekt ab. Dennoch wurde zugesagt, bei Schulen abhängig von der konkreten Situation verbesserte Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Günter Zechner wies gegenüber Bürgermeister Dieter Egger auf die gefährliche Situation beim Schulzentrum Herrenried hin: „Sinnvoll wäre in diesem Bereich eine Geschwindigkeitsbegrenzung  auf 30 km/h. Der Bürgermeister sagte mir zu, diese Maßnahme zu prüfen.“ Die SPÖ freut sich über diesen Teilerfolg und wird sich weiterhin für eine Verbesserung der Verkehrssicherheit im Sinne der Kinder einsetzen, erklärt Günter Zechner.

2 Replies to “Teilerfolg- mehr Verkehrssicherheit für Kinder”

  1. Hans-Werner Heinzle

    Den derzeitigen 40-er genau zu überwachen ist besser als 30-er Schilder, die nicht beachtet werden, anzubringen!

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    • (red emg) Autor dieses Beitrags:

      Sehr geehrter Herr Heinzle,
      warum sind wir für die Einrichtung von einer 30-er Zone in der Schulzone Herrenried?

      Der Anhalteweg eines Kraftfahrzeuges spricht Klartext!
      Ausführliche Studien belegen, dass mit Tempo 30
      – die Verkehrssicherheit massiv erhöht,
      – die Lebensqualität erheblich verbessert und
      – der Durchgangsverkehr stark vermindert wird.

      Bei 30 km/h steht das Fahrzeug bereits nach einem Anhalteweg von 18 m still, also zu einem Zeitpunkt, wo mit 40 km/h (Anhalteweg: 28 m) noch kein Stillstand des Kraftfahrzeuges beseht. Zudem fallen Kinder nicht unter den Vertrauensgrundsatz.
      Natürlich sollte man konsequent die Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit in unregelmäßigen Abständen überprüfen.

      mit freundlichen Grüßen
      Günter Zechner

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