5×5 – Junges Wohnen, die Lösung!

Wohnen für Junge endlich leistbar machen

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Bild – Pixabay

Für immer mehr Junge sind die Wohnkosten beinahe schon Existenzbedrohend. Sie verdienen meist weniger und müssen trotzdem teure Mieten für Ihre Wohnungen bezahlen. Welche Gründe führen zu einer solchen finanziellen Misere? Praktika, Teilzeit-Jobs, spätere Berufsausbildung oder niedrige Einstiegsgehälter und deshalb brauchen viele von Ihnen mehr als die Hälfte ihres Einkommen allein für die Wohnkosten.

Aus diesem Grund befürworten wir von der Hohenemser SPÖ & Parteifreie das Konzept „ 5×5 – Junges Wohnen“ von unserem Landesparteiobmann Michael Ritsch.

5×5 ist ein Vorbildmodell für Junges Wohnen, das im oberösterreichischen Steyr bereits bestens funktioniert. Die SPÖ Vorarlberg will dieses Modell für ganz Vorarlberg einführen.

„5×5 – Junges Wohnen“ heißt für die SPÖ konkret:

•Eine fixe Miete von 5 Euro/m² brutto inklusive der Betriebskosten
•Eine einmalige Inanspruchnahme für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren

Die Voraussetzungen sind:

•Eine Wohnungsgröße von maximal 50 m² plus weitere 20m² pro zusätzlicher Person
•Die Antragssteller sind zwischen 18 und 30 Jahre alt
•Eine Einkommensgrenze von 1.400 Euro netto für eine Person, 1.900 Euro netto für zwei und zuzügliche 350 Euro für jede weitere Person oder Kind
•5×5-Wohnung = Hauptwohnsitz
•Der Mietpreis übertrifft das ortsübliche Niveau nicht
Wenn zum Beispiel die marktübliche Miete einer Wohnung 10 Euro/m² inklusive der Betriebskosten wäre, dann fördert das Land Vorarlberg 5 Euro/m², um eine 5×5-Wohnung um günstige 5 Euro/m² zu ermöglichen. Die Gesamtkosten für ein Jahr würden bei einer 50-Quadratmeter-Wohnung 3.000 Euro betragen.
Mit etwa 0,3 Prozent des Landes-Wohnbaubudgets könnten so mehr als 200 „5×5 – Wohnungen“ geschaffen werden; gleichzeitig sind diese Personen nicht mehr auf Wohnbeihilfe angewiesen.

Was gilt sonst noch bei „5×5 – Junges Wohnen“?

•Nach Ablauf des 5-Jahres-Zeitraums kann die Wohnung zur Normalmiete weiterbewohnt werden.
•Wohnbeihilfe gibt es nicht zusätzlich, aber es gilt ein Verschlechterungsverbot.
•Sollte die Wohnbeihilfen-Regelung im Einzelfall günstiger kommen, dann gilt diese.

Mindestanteil an gemeinnützigen Wohnungen

spoe bregenzSPÖ-Klubobmann Ritsch fordert bereits seit einiger Zeit, dass die Wohnbauförderung bei der Errichtung neuer Wohnanlangen an bestimmte Bedingungen geknüpft wird: Private Bauträger müssen demnach mindestens 25% der Wohneinheiten gemeinnützigen Trägern zur Verfügung stellen. Wenn sie das nicht tun, sind die Wohnungen des Projekts nicht förderungswürdig. Das ist simpel und effektiv!

 

 

 

Bild-/ Beitragsquelle: SPÖ Vorarlberg

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