Anfragen

Auf dieser Seite finden sie alle Anfragen nach § 38 Abs. 4 GG., die wir in an den Hohenemser Bürgermeister  (Dieter Egger) in der Stadtvertretung seit November 2020  gestellt haben:

Anfragen nach § 38 Abs. 4 GG.  Stadtvertretung vom 13.09.2022

Wurde in der Witzkestraße die aktuelle Frequenz der Kraftfahrzeuge schon erhoben? 

Antwort: Eine interne Verkehrszählung wurde zwischen der KW 46 und 49 terminisiert.

Luciusweg – aus welchen Gründen wurde der Luciusweg mit einem Poller für Kraftfahrzeuge gesperrt?

Nachdem die Erreichbarkeit der Gebäude im Luciusweg mit KFZ nur in Verbindung mit erhöhten Staub- und Lärmemissionen möglich war und ist, wurde durch die Poller die Nutzung der Straße entlang der Ache erzwungen. Hier sind im südlichen Abschnitt bislang keinerlei Nachbarn betroffen. Aus verkehrsplanerischer Sicht ist eine volle Befahrbarkeit des Luciusweges derzeit nicht erforderlich. Sobald das Gebiet entsprechend bebaut und die Straßen ausgebaut und asphaltiert sind, können die Poller wieder entfernt werden. Dann kann auch die Verbindung zur Witzkestraße wieder geschlossen werden.

Wie weit sind die Verkaufsgespräche beim Baugrund in der Salomon Sulzer Straße?

Am 06.07.2022 wurden sowohl das Grundstück Süd GST 8592/1 wie auch das Grundstück Nord 8592/2 zum Verkauf ausgeschrieben.

  • Das Grundstück Süd wurde nur an die gemeinnützigen Wohnbauträger (Wohnbauselbsthilfe, Vogewosi, Alpenländische) ausgeschrieben.
    • Angebote: Vogewosi € 900 (nur Süd) keine Nachverhandlung möglich, Alpenländische € 850 (Nord + Süd) nachverhandelt von ursprünglich € 750.
  • Das Grundstück Nord wurde ebenfalls an die gemeinnützigen Wohnbauträger und an rund 40 andere private Wohnbauträger ausgeschrieben.
    • Da das Grundstück Nord aufgrund des teilweisen ÖBB-Bebauungsverbotes und des (auch dadurch zusätzlich) schmalen Grundstückszuschnittes nur eingeschränkt bebaubar ist, haben wir ausdrücklich auf die Möglichkeit zur Abgabe von Angeboten für eine kombinierte Nutzung mit einem gemeinnützigen Wohnbauträger hingewiesen, zB einer gemeinsamen Tiefgarage aus Gründen der Wirtschaftlichkeit und optimierten Flächenverbrauches.
    • Angebote: Alpenländische € 850 (Nord + Süd), BKS Massivhaus (Town & Country) € 620, Proinvest (nur Interesse ohne konkretes Kaufpreisangebot).

Da sich für das Grundstück Nord aus 40 angeschriebenen privaten Bauträgern nur ein, nicht interessantes, Angebot ergeben hat, wird ein Verkauf beider Grundstücke an die Alpenländische Gemeinnützige WohnbauGmbH favorisiert. Verstärkt wird diese Empfehlung durch die Tatsache, dass der Bedarf an gemeinnützigen Wohnraum steigt und wir mittelfristige kaum mehr Projekte in der Planung haben. Der Verkauf unterstützt damit auch die Schaffung von leistbarem Wohnraum. Der Kaufvertrag ist aktuell in Ausarbeitung und soll in den Dezember StV zum Beschluss vorgelegt werden.