Zwischentöne

In der Frage der Hohenemser Stichwahl werden von der FPÖ immer wieder Nebelkanonen geworfen.

Die VN haben dankenswerterweise das Urteil ins elections-450164_800 - pixabayInternet gestellt, sodass es jeder studieren kann. In der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes heißt es, dass neben 24 beantragten Wahlkarten für ein Heim auch noch Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten durch Familienangehörige beziehungsweise nahestehende Dritte gestellt wurden. Darunter fallen der Antrag von Dieter Eggers Vater auf eine Wahlkarte für ein Familienmitglied und der Antrag des FPÖ-Fraktionsvorsitzenden für Wahlkarten für eine fremde Familie. Das heißt: Allein schon das ungesetzliche Vorgehen der FPÖ-Funktionäre bei der Beantragung von Wahlkarten hätte gemäß § 5 Absatz 4 des Gemeindewahlgesetzes zwingend zur Aufhebung des Wahlergebnisses geführt, wenn es irgendjemand angefochten hätte. Da hätte es nichts anderes mehr gebraucht.

Verfassungsgerichtshof Urteil-Auszug : Auszug vom Verfassungsurteil_2015_Hohenems

Bild-Quelle: pixabay

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert